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Wohnsitz Schweiz · Immobilie in Deutschland

Deutsche Steuererklärung für Immobilieneigentümer mit Wohnsitz in der Schweiz

Sie leben in der Schweiz und besitzen eine vermietete oder geerbte Immobilie in Deutschland. Ich übernehme Ihre steuerlichen Pflichten gegenüber dem deutschen Finanzamt – vollständig digital, ohne Termin in Deutschland.

Erstgespräch anfragen Unverbindliche Anfrage – ich melde mich persönlich zurück.
Kurz gesagt

Wer in der Schweiz wohnt und Einkünfte aus einer deutschen Immobilie erzielt, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG) – und muss dort jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Diese Pflicht übernehme ich für Sie: von der laufenden Vermietung bis zur Begleitung beim Verkauf.

Typische Situationen meiner Mandanten

Sie vermieten

Eine Eigentumswohnung in Freiburg, ein Mehrfamilienhaus in der Ortenau: Die Mieteinnahmen sind jährlich in Deutschland zu erklären – mit Anlage V, Werbungskosten und AfA.

Sie haben geerbt

Eine Immobilie in Deutschland geht auf Sie über, Ihr Lebensmittelpunkt liegt in Zürich oder Basel. Ich kläre die Erklärungspflichten und richte die laufende Betreuung ein.

Sie wollen verkaufen

Vor dem Verkauf entscheidet die Haltedauer über die Steuerfolge in Deutschland (§ 23 EStG). Ich prüfe die Fristen und begleite die Abwicklung gegenüber dem Finanzamt.

Was ich für Sie übernehme

  • Jährliche Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige – inklusive Anlage V für Ihre Vermietungseinkünfte.
  • Prüfung der AfA-Bemessungsgrundlage und der abziehbaren Werbungskosten – gerade bei geerbten oder länger gehaltenen Objekten liegt hier häufig ungenutztes Potenzial.
  • Steuerliche Prüfung beim Ankauf – Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude, Ansatz einer kürzeren Restnutzungsdauer für eine höhere AfA (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) und Beachtung der 15-%-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).
  • Begleitung beim Verkauf – Prüfung der Zehnjahresfrist nach § 23 EStG und der steuerlichen Folgen vor der Beurkundung.
  • Ersteinschätzung bei Erwerb oder Erbfall – welche Pflichten entstehen in Deutschland, welche Unterlagen braucht das Finanzamt.
  • Laufende Kommunikation mit dem deutschen Finanzamt – Bescheidprüfung, Fristenkontrolle, Rückfragen. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Vollständig digital – aus der Schweiz

01

Anfrage

Sie schildern mir Ihre Situation über das Anfrageformular. Ich melde mich persönlich zurück – unverbindlich.

02

Erstgespräch per Video

Wir klären Objekt, Einkünfte und offene Pflichten. Danach erhalten Sie eine klare Einschätzung, was zu tun ist.

03

Digitale Belegübermittlung

Mietverträge, Abrechnungen und Belege übermitteln Sie sicher über DATEV Unternehmen Online – ohne Papier, ohne Postweg über die Grenze.

04

Erklärung und Bescheid

Ich erstelle die Erklärung, reiche sie elektronisch beim Finanzamt ein und prüfe den Bescheid. Jahr für Jahr – ohne dass Sie nach Deutschland reisen müssen.

Die deutsche Seite – nicht die Schweizer

Ich betreue ausschließlich Ihre steuerlichen Pflichten in Deutschland. Ihre Schweizer Steuererklärung erstellt weiterhin Ihr Treuhänder vor Ort – die deutsche Immobilie ist dort zu deklarieren, besteuert wird sie jedoch in Deutschland. Auf Wunsch stimme ich mich direkt mit Ihrem Treuhänder ab, damit beide Erklärungen zusammenpassen.

Grenzregion ist mein Alltag

Meine Kanzlei sitzt in Offenburg. Fälle mit Bezug zur Schweiz – Grenzgänger, Immobilien, Vorsorge – gehören zum Kern meiner Beratung, nicht zum Ausnahmefall. Ausgebildet bei der Finanzverwaltung Baden-Württemberg kenne ich beide Seiten des Bescheids: die des Finanzamts und die des Mandanten.

Die fachlichen Hintergründe zur Besteuerung habe ich ausführlich aufbereitet: Wohnsitz Schweiz, Immobilie in Deutschland – so wird versteuert. Einen Überblick über alle grenzüberschreitenden Konstellationen finden Sie auf der Seite Grenzgänger Deutschland–Schweiz.

Fragen zur Zusammenarbeit

Ja, solange Sie Einkünfte aus der Immobilie erzielen – insbesondere Mieteinnahmen. Als beschränkt Steuerpflichtiger nach § 1 Abs. 4 EStG sind Sie zur jährlichen Abgabe verpflichtet. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob am Ende eine Steuer festgesetzt wird.

Ja. Gespräche finden per Videokonferenz statt, Belege übermitteln Sie digital über DATEV Unternehmen Online, die Erklärung wird elektronisch eingereicht. Ein Termin in Deutschland ist zu keinem Zeitpunkt erforderlich.

Nein. Ich betreue ausschließlich die deutsche Seite. Ihre Schweizer Steuererklärung bleibt beim Treuhänder Ihres Vertrauens – auf Wunsch stimme ich mich mit ihm ab, damit die Angaben auf beiden Seiten konsistent sind.

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und bemisst sich am Gegenstandswert. Im Erstgespräch erhalten Sie eine transparente Einschätzung des zu erwartenden Rahmens für Ihren konkreten Fall – unverbindlich.

Vor der Beurkundung. Ob der Veräußerungsgewinn in Deutschland steuerpflichtig ist, hängt von der Haltedauer ab (§ 23 EStG). Wenige Monate Unterschied beim Verkaufszeitpunkt können die Steuerfolge grundlegend verändern – das lässt sich nur vor dem Notartermin steuern.

Ihre deutsche Immobilie – geordnet betreut

Schildern Sie mir kurz Ihre Situation: Objekt, Nutzung, Wohnsitz. Ich melde mich persönlich zurück und wir klären, ob und wie ich Sie unterstützen kann.

Unverbindliche Anfrage · Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen
Erstgespräch anfragen

Diese Seite beschreibt den Leistungsumfang der Kanzlei und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 1 Abs. 4 EStG, § 21 EStG, § 23 EStG sowie das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz.