Zum Inhalt springen

Stefan Bösel · Steuerberater

Steuerberatung für Influencer & Content Creator

Reichweite ist ein Geschäftsmodell – mit allen steuerlichen Folgen. Ich begleite Content Creator von der ersten Kooperation bis zur durchdachten Unternehmensstruktur. Digital, bundesweit, mit Verständnis für die Mechanik der Branche.

Sobald aus Reichweite Einnahmen werden, wird das Finanzamt zum stillen Geschäftspartner. Kooperationen, PR-Pakete, Affiliate-Provisionen, Einnahmen über ausländische Plattformen – jede dieser Einnahmequellen hat ihre eigenen steuerlichen Regeln. Wer sie kennt, vermeidet Nachzahlungen und baut auf einem belastbaren Fundament auf.

Ich betreue nicht nur die laufende Steuererklärung, sondern begleite dich strategisch – von der Anmeldung beim Finanzamt über die Wahl der Rechtsform bis zur Frage, wann eine GmbH oder eine Holdingstruktur sinnvoll wird. Die Zusammenarbeit läuft vollständig digital. So arbeite ich →

Typische Fragen

Gewerbe oder Freiberuf?

Influencer-Einkünfte fallen in der Regel unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Die Abgrenzung zum Freiberuf ist eng – ich kläre, was für dich gilt und welche Pflichten daraus folgen.

PR-Pakete & Sachzuwendungen

Geschenkte Produkte sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen – aus Sicht des Finanzamts ein tauschähnlicher Umsatz. Ich zeige, wie die Bewertung funktioniert und wann die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG greift.

Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG gehört zu meiner täglichen Arbeit im Konzernsteuerrecht.

Umsatzsteuer & Auslandsplattformen

Einnahmen über Google, Twitch, TikTok oder OnlyFans aus dem EU- und Drittland-Ausland lösen das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG aus – auch für Kleinunternehmer. Eine unterschätzte Steuerfalle, die ich frühzeitig entschärfe.

Kleidung, Reisen, Equipment

Was ist Betriebsausgabe, was private Lebensführung? Die Grenze ist steuerlich heikel. Ich sorge für eine saubere Abgrenzung, die im Zweifel auch einer Betriebsprüfung standhält.

Aus dem Blog

Vom Creator zum Unternehmer

Erfolgreiche Content Creator sind irgendwann mehr als Selbstständige: Sie werden zu Unternehmern und Investoren. Mit steigenden Einnahmen stellen sich neue Fragen – zur Rechtsform, zur Steuerlast auf thesaurierte Gewinne, zum Aufbau von Vermögen außerhalb des operativen Geschäfts. Genau hier setzt meine Begleitung an.

Häufige Fragen

Eine feste Grenze gibt es nicht. Sobald regelmäßig Einnahmen fließen – auch in Form von Produkten oder Affiliate-Provisionen – entstehen Anmelde-, Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten. Sinnvoll wird die Begleitung meist dann, wenn mehrere Einnahmequellen zusammenkommen, ausländische Plattformen im Spiel sind oder die Frage nach der Rechtsform aufkommt. Im Erstkontakt ordne ich ein, wo du stehst und was konkret zu tun ist.

Das ist eine häufige Ausgangslage. Wichtig ist, den Schritt strukturiert und zeitnah zu gehen – in der Regel über eine Nacherklärung der betroffenen Jahre. Je früher der Sachverhalt geordnet wird, desto besser lässt er sich aufarbeiten. Ich sehe mir deine Situation an und zeige dir den weiteren Weg.

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für klar abgrenzbare Tätigkeiten – etwa die laufende Betreuung oder ein einmaliges Strukturthema – lässt sich vorab eine transparente Honorarvereinbarung treffen. Was sinnvoll ist, klären wir, sobald ich den Umfang kenne.

Ja. Besteht Umsatzsteuerpflicht – etwa durch Reverse-Charge-Umsätze oder nach Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung – übernehme ich die Voranmeldungen und die laufende Abwicklung. Die Buchhaltung läuft dabei vollständig digital.

Ein Wegzug ins Ausland hat erhebliche steuerliche Folgen – Stichwort Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, der Umgang mit laufenden Einkünften und mit Anteilen an Kapitalgesellschaften. Das ist ein eigenes, komplexes Thema, das sorgfältige Planung verlangt. Ich ordne die steuerlichen Konsequenzen für deine konkrete Situation ein.

Lass uns dein Setup anschauen.

Erzähl mir kurz, wo du stehst: Plattformen, Einnahmequellen, Rechtsform. Ich schaue mir das an und melde mich innerhalb von 48 Stunden – unverbindlich.

Mandatsanfrage stellen