Steuerberater für private Vermietung · Wohnimmobilien
Steuerberater für private Vermietung: von der ersten Wohnung bis zum Bestand
Wer Wohnungen oder Häuser vermietet, trifft laufend steuerliche Entscheidungen, oft ohne es zu merken. Ich betreue private Vermieter digital und bundesweit, damit diese Entscheidungen bewusst fallen.
Wohnungen vermieten: Worauf es steuerlich ankommt
Private Vermietung wirkt einfach, bis man die Details ansieht: Kaufpreisaufteilung, anschaffungsnahe Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand oder Herstellung, Schuldzinsen. Jede dieser Fragen wirkt oft über Jahrzehnte auf Ihre Steuerlast. Als Steuerberater für private Vermietung führe ich Ihre laufende Erklärung sauber und mache Sie auf Weichenstellungen aufmerksam, bevor sie getroffen sind. Das gilt für die einzelne Eigentumswohnung genauso wie für einen gewachsenen Bestand. Belege und Bescheide tauschen wir digital aus, Gespräche führen wir per Video. Den Überblick über alle Immobilienthemen finden Sie beim Steuerberater für Immobilien.
Was ich für private Vermieter übernehme
Kauf, Verkauf und Struktur Ihrer Wohnimmobilien
Was Sie vor dem Kauf klären sollten, steht im Abschnitt Immobilienkauf. Zur Haltefrist beim Verkauf, zur Drei-Objekt-Grenze und zur Reinvestition finden Sie alles unter Immobilie verkaufen. Wächst Ihr Bestand und stellt sich die Frage nach einer Gesellschaft, hilft die Seite zur Immobilien-GmbH. Vermieten Sie Büros, Läden oder Hallen, geht es zur Vermietung von Gewerbeimmobilien.
Häufige Fragen zu Gewerbeimmobilien und Steuern
Spätestens beim Kauf der ersten vermieteten Wohnung. Kaufpreisaufteilung, Renovierungskosten und Finanzierung legen die steuerlichen Weichen für die gesamte Haltedauer, und Fehler in dieser Phase lassen sich später kaum korrigieren.
Fallen innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf Instandsetzungs- und Modernisierungskosten von mehr als 15 % der Gebäudeanschaffungskosten an (ohne Umsatzsteuer), zählen sie zu den Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Sie lassen sich dann nicht sofort abziehen, sondern nur über die Abschreibung.
Ja, wenn die Miete mindestens 50 % der ortsüblichen Miete beträgt. Dann gilt die Vermietung als voll entgeltlich. Darunter müssen Sie die Kosten aufteilen (§ 21 Abs. 2 EStG). Liegt die Miete zwischen 50 und 66 %, kann das Finanzamt eine Überschussprognose verlangen.
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), insbesondere nach den Einnahmen und dem Aufwand. Im Erstgespräch erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung für Ihren Fall.
Ja. Ich betreue Vermieter bundesweit, digital oder persönlich, je nach Bedarf.
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.
Schildern Sie mir kurz Ihre Situation – ich melde mich persönlich und unverbindlich zurück.
