Privatpersonen · Steuerberatung mit Anspruch
Steuerberater für Privatpersonen
Wenn Ihr Leben steuerlich komplex ist – Standardlösungen sind keine Lösung.
Kapitalanlagen, Immobilien, Beteiligungen, internationale Bezüge. Ich berate Mandanten, deren steuerliche Situation Tiefe hat – und begleite sie vorausschauend.
Mein Ansatz
Wer Vermögen aufgebaut hat, stellt andere Fragen an seinen Steuerberater. Ich arbeite von Offenburg aus mit Mandanten, deren steuerliche Situation Tiefe hat – Immobilien, Kapitalanlagen, Beteiligungen, internationale Sachverhalte. Mein Ziel ist es, diese Tiefe wirklich zu verstehen und vorausschauend zu begleiten.
Die Bearbeitung komplexer Sachverhalte – Immobilien, Beteiligungen und grenzüberschreitende Bezüge – ist auch der Kern meiner hauptberuflichen Tätigkeit im Konzernsteuerrecht.
Eine Steuererklärung blickt zurück – vorausschauende Beratung blickt nach vorn. Die entscheidenden Weichen werden gestellt, bevor eine Immobilie verkauft, eine Beteiligung übertragen oder Kapital umgeschichtet wird. Genau an diesen Punkten setze ich an: rechtzeitig und mit Blick auf die Folgen über das einzelne Jahr hinaus.
Die folgenden Felder bilden den Kern meiner Arbeit für Privatpersonen. In der Praxis greifen sie ineinander – die vermietete Immobilie wirft Fragen zur Finanzierung auf, das Wertpapierdepot solche zur Verlustverrechnung, die Beteiligung solche zur Struktur. Ich betrachte Ihre Situation als Ganzes, nicht als Summe einzelner Formulare. Für einzelne Mandantengruppen bündele ich diese Themen in eigenen Beratungsfeldern – etwa für Content-Creator und Influencer oder für Grenzgänger.
Private Steuererklärung
Vollständig, fristgerecht und mit Blick auf alle Gestaltungsspielräume. Für Mandanten, deren Erklärung mehr Seiten hat als der Durchschnitt.
Zur EinkommensteuererklärungStrukturberatung
Struktur entscheidet über Steuern, Risiko und Vermögensaufbau – nicht nur das Investment selbst. Ich entwickle die passende Struktur aus steuerlicher Sicht, bevor Kapital gebunden wird.
Zu Holdings & BeteiligungsstrukturenVermietung & Verpachtung
Von der ersten vermieteten Eigentumswohnung bis zum gewachsenen Immobilienportfolio: AfA, Werbungskosten, Veräußerungen, Strukturfragen.
Zur Beratung für private VermietungKapitalerträge & Wertpapiere
Abgeltungsteuer, Verlustverrechnung, ausländische Quellensteuer, Günstigerprüfung, Kryptowährungen – ich sorge für die zutreffende steuerliche Behandlung Ihrer Kapital- und Beteiligungserträge.
Zur WertpapierbuchhaltungInternationale Steuern
Auslandskonten, Doppelbesteuerungsabkommen, Wegzugsbesteuerung, Zuzug. Wer grenzüberschreitend denkt, braucht einen Berater, der es auch tut.
Vermögensübertragungen
Bei der Übertragung von Vermögen an die nächsten Generationen entstehen schnell steuerliche Fallstricke. Gemeinsam entwickeln wir einen klaren Plan.
Vorausschauend statt rückblickend
Mit wachsendem Vermögen verschiebt sich der Schwerpunkt: Es geht nicht mehr nur darum, das vergangene Jahr korrekt zu erklären, sondern darum, kommende Entscheidungen steuerlich vorzubereiten. Der Verkauf einer Immobilie innerhalb oder außerhalb der Zehnjahresfrist, die Übertragung von GmbH-Anteilen, die Umschichtung eines Depots oder der Zuzug aus dem Ausland – jeder dieser Schritte hat steuerliche Konsequenzen, die sich am besten vorab gestalten lassen.
Meine Mandanten kommen deshalb selten mit einer einzelnen Frage. Häufiger geht es um eine Situation, die mehrere Bereiche berührt: ein wachsendes Immobilienportfolio mit Finanzierungsfragen, Kapitalerträge aus in- und ausländischen Depots, eine anstehende Vermögensübertragung an die nächste Generation. Ich ordne diese Sachverhalte ein, zeige die steuerlichen Stellschrauben auf und entwickle daraus einen Plan, der über das laufende Jahr hinaus trägt.
Häufige
Fragen
Sobald Ihre Steuersituation mehr als eine Einkunftsart umfasst oder Kapitalanlagen, Immobilien oder Beteiligungen eine Rolle spielen, entstehen Gestaltungsspielräume – aber auch Fehlerquellen. Genau dann ist fachkundige Begleitung sinnvoll.
Ja. Die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation ist einer meiner Schwerpunkte. Schenkungen, Erbfälle und die vorweggenommene Nachfolge lassen sich frühzeitig steuerlich planen – je früher die Weichen gestellt werden, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
Wer wesentliche Anteile an Kapitalgesellschaften hält und seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, löst unter den Voraussetzungen des § 6 AStG die Wegzugsbesteuerung aus – auch ohne Verkauf. Die Weichen lassen sich nur vor dem Wegzug stellen. Genau dann sollte der Sachverhalt steuerlich geprüft werden.
Ja. Ausländische Quellensteuer, die Anrechnung im Inland, die Behandlung von Kryptowährungen als private Veräußerungsgeschäfte sowie die korrekte Erfassung von Erträgen aus in- und ausländischen Depots gehören zum Kern der Beratung für Privatpersonen mit Kapitalvermögen.
Entscheidend ist die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG: Wird eine vermietete Immobilie innerhalb dieser Frist veräußert, ist der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. Ob und wie sich das gestalten lässt, entscheidet sich vor dem Verkauf – nicht danach.
Steuerberatung ist ortsunabhängig. Ich berate von Offenburg aus deutschlandweit – persönlich vor Ort oder digital, ganz nach Ihren Vorstellungen.
Grundlage der Vergütung ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Vergütung richtet sich nach den Gegenstandswerten, dem Umfang und der Komplexität der Beratung. Auf Wunsch erstelle ich vorab eine Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands.
Sprechen wir
über Ihre Ausgangslage.
Schildern Sie mir Ihre Situation: Vermögensarten, Einkünfte und die Fragen, die Sie beschäftigen. Ich melde mich persönlich innerhalb von 48 Stunden – unverbindlich und vertraulich.