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Steuerberater Ortenau · Offenburg · Digital

Steuerberater in der Ortenau

Der Ortenaukreis wächst. Immobilienwerte steigen, Beteiligungsstrukturen werden komplexer, Arbeitnehmer pendeln nach Frankreich und in die Schweiz. Ich berate hier vor Ort – mit Schwerpunkten, bei denen es auf steuerliche Tiefe ankommt.

Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Offenburg, betreut werden Mandanten aus dem gesamten Ortenaukreis. Als Steuerberater Ortenau und Umgebung zu betreuen heißt für mich: die Themen kennen, die diese Region prägen – nicht einfach Standardleistungen mit regionalem Etikett. Ich betreue bewusst eine begrenzte Zahl neuer Mandate pro Monat, um die Beratungstiefe zu halten.

Stefan Bösel, Steuerberater in Offenburg für den Ortenaukreis

Vor Ort in Offenburg. Digital überall.

Persönliche Gespräche finden per Videokonferenz oder bei Bedarf in Offenburg statt. Die Zusammenarbeit läuft vollständig digital – von der Belegübermittlung bis zur fertigen Steuererklärung. Kein Medienbruch, keine unnötigen Präsenztermine. Mehr zu meinem Werdegang – Finanzverwaltung Baden-Württemberg, Kanzleien, Konzernsteuerrecht – finden Sie unter Über mich; zur Kanzlei am Standort auf der Seite Steuerberater Offenburg.

Warum der Ortenaukreis steuerlich besonders ist

Die direkte Grenzlage zu Frankreich und die Nähe zur Schweiz führen dazu, dass viele Arbeitnehmer als Grenzgänger tätig sind – mit allen Fragen, die das Doppelbesteuerungsabkommen, die Quellensteuer und die Aufteilung des Besteuerungsrechts aufwerfen. Ausführliche Übersichten dazu finden Sie auf den Seiten für Grenzgänger in die Schweiz und Grenzgänger nach Frankreich.

Gleichzeitig wächst der Immobilienmarkt zwischen Offenburg, Lahr und Achern seit Jahren. Mit ihm steigt die Zahl der Eigentümer, die ihre private Vermietung steuerlich strukturieren müssen – von der Kaufpreisaufteilung über die AfA bis zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten. Hinzu kommt eine ausgeprägte mittelständische Wirtschaft: Familienunternehmen und Gesellschafter, die über Beteiligungsstrukturen, Holdinglösungen oder eine Immobilien-GmbH nachdenken – und Familien, die Immobilien- und Betriebsvermögen im Rahmen der Vermögensnachfolge auf die nächste Generation übertragen wollen.

Beratungsschwerpunkte

Womit ich im Ortenaukreis berate

Immobilieneigentümer im Ortenaukreis
Kaufpreisaufteilung, AfA, Erhaltungsaufwand und steuerliche Strukturierung von Bestandsportfolios – ob Wohnimmobilie in Offenburg oder Gewerbeobjekt in Lahr. Für gewerbliche Objekte zusätzlich Umsatzsteueroption und erweiterte Gewerbesteuerkürzung.
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Buchhaltung & Jahresabschluss
Laufende Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen für Unternehmer und Freiberufler im Ortenaukreis – digital über DATEV, Lexoffice oder sevDesk.
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Privatpersonen
Private Steuererklärungen mit mehreren Einkunftsarten, Kapitalerträgen und internationalen Bezügen sowie die Strukturierung von Privatvermögen und Vermögensübertragungen.
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Holdings & Beteiligungsstrukturen
Für Unternehmer und Gesellschafter, die eine steuerlich durchdachte Struktur aufbauen oder bestehende Beteiligungen reorganisieren – Gewinnausschüttung, Gewerbesteuerkürzung, Umstrukturierung, Nachfolge. Für Immobilienbestände auch als eigene Immobilien-GmbH.
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Vermögensnachfolge – Erbschaft & Schenkung
Immobilien-, Beteiligungs- und Privatvermögen geordnet auf die nächste Generation übertragen: Freibeträge, Bewertung, Vorbehaltsnießbrauch, Familiengesellschaft und Auslandsvermögen.
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Wertpapierbuchhaltung
Bewertung nach HGB, § 8b KStG, Jahresabschluss und Steuererklärungen für vermögensverwaltende und Trading-Gesellschaften.
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Influencer & Content Creator
Plattformeinnahmen, Rechtsformwahl, Betriebsausgaben und Umsatzsteuer bei Auslandsplattformen – steuerliche Begleitung für digitale Selbständige, auch aus der Ortenau.
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Grenzgänger Schweiz & Frankreich
Der Ortenaukreis grenzt direkt an das Elsass. Wer in der Schweiz oder in Frankreich beschäftigt ist, steht vor spezifischen Fragen zum Doppelbesteuerungsabkommen, zur Quellensteuer und zur deutschen Steuerpflicht.
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Für Mandanten aus der gesamten Ortenau

Ob als Steuerberater für Kehl an der französischen Grenze, für Lahr und Achern im wachsenden Immobiliengürtel oder für Haslach, Gengenbach, Oberkirch und Wolfach im Kinzigtal – ein eigenes Büro in jeder Gemeinde braucht es dafür nicht. Entscheidend ist die fachliche Tiefe in den Themen, die im Ortenaukreis zählen, nicht die Entfernung zwischen Wohnort und Kanzlei.

Damit Sie richtig einordnen können: Für die reine Lohnabrechnung, einfache Arbeitnehmer-Steuererklärungen ohne weitere Einkünfte und klassische Kleinunternehmer-Buchhaltung bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Meine Kanzlei ist auf komplexe Vermögens-, Immobilien- und grenzüberschreitende Sachverhalte ausgerichtet.

So läuft es ab

Drei Schritte bis zur Zusammenarbeit

01

Mandatsanfrage

Sie schildern kurz Ihre Situation über das Anfrageformular – Vermögensarten, Vorhaben, offene Fragen. Wenige Sätze genügen.

02

Persönliche Rückmeldung

Ich melde mich persönlich zurück. In einem kurzen Gespräch klären wir, ob und wie ich helfen kann – unverbindlich.

03

Vergütung & Start

Passt es fachlich, erhalten Sie eine transparente Vergütungsvereinbarung auf Basis der StBVV. Danach beginnt die Zusammenarbeit.

Häufige Fragen

Ja. Ich betreue Mandanten aus dem gesamten Ortenaukreis – von Kehl über Lahr und Achern bis Gengenbach, Oberkirch, Haslach und Wolfach. Ein Büro in jeder Gemeinde ist dafür nicht erforderlich: Die Zusammenarbeit läuft digital, persönliche Termine finden per Video oder in Offenburg statt.

Vollständig digital: Belege und Unterlagen übermitteln Sie über gesicherte Wege, Gespräche finden per Videokonferenz statt, Bescheide und Erklärungen werden digital abgestimmt. Der Ablauf ist derselbe wie bei Mandanten aus Offenburg – nur ohne Anfahrt.

Für die reine Lohnabrechnung, einfache Arbeitnehmer-Steuererklärungen ohne weitere Einkünfte und klassische Kleinunternehmer-Buchhaltung bin ich nicht die richtige Wahl. Meine Kanzlei ist auf komplexe Sachverhalte ausgerichtet – Immobilien, Beteiligungen, grenzüberschreitende Fälle und Vermögensstrukturen. Ich betreue zudem bewusst nur eine begrenzte Zahl neuer Mandate pro Monat.

Grundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert sowie nach Umfang und Komplexität. Vor Beginn der Zusammenarbeit erhalten Sie eine transparente Vergütungsvereinbarung – auf Wunsch mit einer Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands.

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.

Schildern Sie mir kurz Ihre Situation – ich melde mich persönlich und unverbindlich zurück.

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