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Stefan Bösel · Steuerberater

Steuerberatung Offenburg

Als Steuerberater mit Kanzleisitz in Offenburg berate ich Privatpersonen mit komplexem Vermögen, Immobilieneigentümer und Beteiligungsgesellschaften – fachlich tief, in bewusst begrenzter Mandatszahl. Mein Schwerpunkt liegt auf Immobilieninvestments, Vermietungsstrukturen und Holdinggesellschaften sowie auf grenzüberschreitenden Sachverhalten zur Schweiz und nach Frankreich. Ob in den Wohnlagen von Zell-Weierbach, Fessenbach und Rammersweier, in Innenstadt und Nordstadt oder für Mandanten aus Ortenberg, Schutterwald, Durbach und Gengenbach – ich betreue Sie von Offenburg aus, persönlich oder vollständig digital.

Über mich
Stefan Bösel, Steuerberater in Offenburg

Steuerliche Kennzahlen Offenburg – aktuell

Grundsteuer A 370 v.H.
Grundsteuer B 335 v.H.
Gewerbesteuer 435 v.H.
Grunderwerbsteuer 5,0 % (BW einheitlich)
Verpackungssteuer nein
Finanzamt Finanzamt Offenburg
Bodenrichtwert BORIS BW →
Stadtkasse offenburg.de →

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils gültige Gemeindesatzung.

Beratungsfelder

Steuerberatung Offenburg – meine Schwerpunkte

Von der privaten Steuererklärung über Immobilien und Holdingstrukturen bis zu Grenzgängerfragen: In Offenburg und im Ortenaukreis decke ich die Bereiche ab, in denen steuerliche Tiefe den Unterschied macht.

Freie Berufe und Unternehmen

Alle Leistungen
01

Laufende Finanzbuchhaltung

Monatliche oder quartalsweise Verbuchung aller Geschäftsvorfälle, Umsatzsteuervoranmeldungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen – digital über DATEV, Lexoffice oder sevDesk.

02

Jahresabschluss

Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung – je nach Rechtsform und Buchführungspflicht, erstellt nach handels- und steuerrechtlichen Anforderungen.

03

Betriebliche Steuererklärungen

Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer-Jahreserklärung – koordiniert mit dem Jahresabschluss und aus einer Hand.

Privatpersonen

Alle Leistungen
01

Private Steuererklärung

Vollständig und fristgerecht – für Mandanten mit mehreren Einkunftsarten, Vermietungseinkünften, Kapitalerträgen und internationalen Sachverhalten.

02

Strukturberatung

Ich entwickle die passende Struktur aus steuerlicher Sicht, bevor Kapital gebunden wird – Privatvermögen, GmbH oder Holding.

03

Vermögensübertragungen

Bei der Übertragung von Vermögen an die nächsten Generationen entstehen steuerliche Fallstricke. Gemeinsam entwickeln wir einen klaren Plan.

Grenzgänger Schweiz

Alle Leistungen
01

Grenzgängereigenschaft

Regelmäßige Rückkehr, 60-Nichtrückkehrtage-Grenze, Homeoffice – ich prüfe, ob die Grenzgängereigenschaft nach Art. 15a DBA-Schweiz vorliegt.

02

Quellensteuer & Anrechnung

Die schweizerische Quellensteuer von 4,5 % wird nach § 36 EStG auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Ich übernehme Erklärung und Nachweis.

03

Sonderfälle

Außendienst, leitende Angestellte, Einkünfte aus Schweizer Immobilien, Dividenden und Zinsen – die Behandlung folgt jeweils eigenen Regeln des DBA.

Grenzgänger Frankreich

Alle Leistungen
01

Grenzgängerregelung

Wohnsitz im Grenzgebiet, Arbeitsort in Haut-Rhin, Bas-Rhin oder Moselle, 45-Tage-Grenze – der Arbeitslohn wird ausschließlich in Deutschland besteuert.

02

Beschränkte Steuerpflicht

Wohnsitz Frankreich, Arbeitsort Deutschland: beschränkte oder auf Antrag fiktiv unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG.

03

Öffentlicher Dienst

Für Vergütungen aus deutschen öffentlichen Kassen gilt das Kassenstaatsprinzip nach Art. 14 DBA-Frankreich – unabhängig vom Wohnort.

Private Vermietung

Alle Leistungen
01

AfA & Kaufpreisaufteilung

Die Aufteilung zwischen Gebäude und Grund und Boden entscheidet über Ihre Abschreibung – oft über Jahrzehnte. Ich kläre, wann ein Restnutzungsdauergutachten wirtschaftlich sinnvoll ist.

02

Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten

Sofortabzug oder Aktivierung? Die Abgrenzung entscheidet über den Zeitpunkt Ihrer Steuerersparnis. Besondere Vorsicht bei den anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.

03

Immobilienverkauf & Spekulationsfrist

Veräußerungen innerhalb der zehnjährigen Haltefrist nach § 23 EStG sind steuerpflichtig. Ich plane Verkaufszeitpunkte und kläre Fragen rund um Eigennutzung und Ausnahmen.

Gewerbliche Vermietung

Alle Leistungen
01

Option zur Umsatzsteuerpflicht

Unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 UStG kann auf die Steuerbefreiung verzichtet werden. Ich prüfe, ob und wann die Option sinnvoll ist – und überwache die Voraussetzungen laufend.

02

Betriebsvorrichtungen & Gebäude-AfA

Die Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteilen und Betriebsvorrichtungen ist steuerlich sensibel. In vermögensverwaltenden Strukturen können sie die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gefährden.

03

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung

Bereits geringfügige gewerbliche Nebentätigkeiten können die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG vollständig gefährden. Ich sorge dafür, dass die Voraussetzungen eingehalten werden.

Holdings & Beteiligungsstrukturen

Alle Leistungen
01

Steuerliche Strukturberatung

Welche Rechtsform passt? Wo ist die Holding sinnvoll, wo nicht? Ich analysiere Ihre bestehende oder geplante Struktur und entwickle ein belastbares Konzept.

02

Gewinnausschüttungen & Beteiligungserträge

Schachtelprivileg, verdeckte Gewinnausschüttungen, Hinzurechnungsbesteuerung, Investmentsteuergesetz – Beteiligungserträge sind steuerlich komplex.

03

Umstrukturierung & Nachfolge

Share Deal oder Asset Deal, Umwandlungssteuerrecht, Verlustvorträge. Ob Schenkung, vorweggenommene Erbfolge oder Nießbrauchvorbehalt – ich entwickle einen klaren Plan.

Wertpapierbuchhaltung

Alle Leistungen
01

Vermögensverwaltende GmbH

Bewertung des Anlagevermögens nach § 253 Abs. 3 HGB, Teilwertprinzip, Wechselwirkung mit § 8b KStG bei Anteilen an Kapitalgesellschaften.

02

Trading-Gesellschaften

Handelsbestand im Umlaufvermögen, strenges Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB, Ausschluss des Schachtelprivilegs nach § 8b Abs. 7 KStG.

03

Jahresabschluss & Steuererklärungen

Bilanzierung der Wertpapierbestände, Investmentsteuergesetz bei Fondsbeteiligungen, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer aus einer Hand.

Für wen ich arbeite

Meine Mandanten haben eines gemeinsam: ihre steuerliche Situation ist zu komplex für eine Standardlösung.

Privatpersonen mit Kapitalvermögen

Wertpapierdepots, Fonds, ETFs, Krypto. Wer Kapitalerträge, Vorabpauschalen und Verlustverrechnung selbst durchdringen muss, verliert Zeit und Geld.

Immobilieneigentümer

Private Vermieter mit einem oder mehreren Objekten, gewerbliche Vermieter mit Umsatzsteueroption, Eigentümer vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie.

Holding- und Beteiligungsgesellschaften

GmbH-Inhaber, die Gewinne steueroptimiert ausschütten oder in eine Holdingstruktur überführen wollen.

Grenzgänger Deutschland–Schweiz

Arbeitnehmer mit grenzüberschreitender Tätigkeit und Fragen zum Doppelbesteuerungsabkommen.

Freie Berufe und Unternehmen

Freiberufler, Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften, die laufende Buchhaltung, Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen aus einer Hand suchen – digital organisiert.

Häufige Fragen

Ja. Die gesamte Zusammenarbeit kann digital erfolgen – Videocall, E-Mail, digitale Belegübermittlung. Mandanten aus ganz Deutschland betreue ich ausschließlich remote; für Mandanten aus Offenburg und dem Ortenaukreis sind persönliche Termine nach Vereinbarung möglich.

Mein Fokus liegt auf komplexen Steuersituationen – Immobilienvermögen, Kapitalanlagen, Holdings, internationale Bezüge. Für eine unkomplizierte Arbeitnehmer-Steuererklärung ohne weitere Einkünfte bin ich nicht die richtige Wahl.

Sie füllen das Anfrageformular auf dieser Website aus. Ich melde mich persönlich zurück und wir klären in einem kurzen Gespräch ob und wie ich helfen kann – unverbindlich.

Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und bemisst sich am Gegenstandswert. Für komplexe oder wiederkehrende Mandate vereinbaren wir auf Wunsch eine Pauschale.

Ja – ich berate Mandanten im Ortenaukreis sowie deutschlandweit digital. Kein physisches Büro, keine Standortbindung.

Mein Kanzleisitz ist in Offenburg; persönliche Gespräche sind nach Vereinbarung vor Ort möglich. Der Regelfall ist die digitale Zusammenarbeit per Videokonferenz – für Mandanten aus Offenburg und dem Ortenaukreis ebenso wie für die bundesweite Betreuung.

Für Offenburg und die umliegenden Gemeinden ist das Finanzamt Offenburg zuständig. Die Veranlagung Ihrer Steuererklärung erfolgt dort – ich übernehme die Kommunikation mit dem Finanzamt und die Prüfung der Bescheide.

Das hängt von der Komplexität und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Nach Eingang aller Belege arbeite ich zügig – konkrete Fristen sprechen wir individuell ab.

Steuerberatung Offenburg – Ihre Mandatsanfrage

Schildern Sie mir Ihre steuerliche Situation – Immobilie, Beteiligung, Grenzgängertätigkeit oder komplexe Veranlagung. Ich prüfe die Angaben persönlich und melde mich innerhalb von 48 Stunden.

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