Stefan Bösel · Steuerberater
Steuerberatung Offenburg
Als Steuerberater mit Kanzleisitz in Offenburg berate ich Privatpersonen mit komplexem Vermögen, Immobilieneigentümer und Beteiligungsgesellschaften – fachlich tief, in bewusst begrenzter Mandatszahl. Mein Schwerpunkt liegt auf Immobilieninvestments, Vermietungsstrukturen und Holdinggesellschaften sowie auf grenzüberschreitenden Sachverhalten zur Schweiz und nach Frankreich. Ob in den Wohnlagen von Zell-Weierbach, Fessenbach und Rammersweier, in Innenstadt und Nordstadt oder für Mandanten aus Ortenberg, Schutterwald, Durbach und Gengenbach – ich betreue Sie von Offenburg aus, persönlich oder vollständig digital.
Über mich
Steuerliche Kennzahlen Offenburg – aktuell
| Grundsteuer A | 370 v.H. |
| Grundsteuer B | 335 v.H. |
| Gewerbesteuer | 435 v.H. |
| Grunderwerbsteuer | 5,0 % (BW einheitlich) |
| Verpackungssteuer | nein |
| Finanzamt | Finanzamt Offenburg |
| Bodenrichtwert | BORIS BW → |
| Stadtkasse | offenburg.de → |
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils gültige Gemeindesatzung.
Steuerberatung Offenburg – meine Schwerpunkte
Von der privaten Steuererklärung über Immobilien und Holdingstrukturen bis zu Grenzgängerfragen: In Offenburg und im Ortenaukreis decke ich die Bereiche ab, in denen steuerliche Tiefe den Unterschied macht.
Freie Berufe und Unternehmen
Alle LeistungenLaufende Finanzbuchhaltung
Monatliche oder quartalsweise Verbuchung aller Geschäftsvorfälle, Umsatzsteuervoranmeldungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen – digital über DATEV, Lexoffice oder sevDesk.
Jahresabschluss
Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung – je nach Rechtsform und Buchführungspflicht, erstellt nach handels- und steuerrechtlichen Anforderungen.
Betriebliche Steuererklärungen
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer-Jahreserklärung – koordiniert mit dem Jahresabschluss und aus einer Hand.
Privatpersonen
Alle LeistungenPrivate Steuererklärung
Vollständig und fristgerecht – für Mandanten mit mehreren Einkunftsarten, Vermietungseinkünften, Kapitalerträgen und internationalen Sachverhalten.
Strukturberatung
Ich entwickle die passende Struktur aus steuerlicher Sicht, bevor Kapital gebunden wird – Privatvermögen, GmbH oder Holding.
Vermögensübertragungen
Bei der Übertragung von Vermögen an die nächsten Generationen entstehen steuerliche Fallstricke. Gemeinsam entwickeln wir einen klaren Plan.
Grenzgänger Schweiz
Alle LeistungenGrenzgängereigenschaft
Regelmäßige Rückkehr, 60-Nichtrückkehrtage-Grenze, Homeoffice – ich prüfe, ob die Grenzgängereigenschaft nach Art. 15a DBA-Schweiz vorliegt.
Quellensteuer & Anrechnung
Die schweizerische Quellensteuer von 4,5 % wird nach § 36 EStG auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Ich übernehme Erklärung und Nachweis.
Sonderfälle
Außendienst, leitende Angestellte, Einkünfte aus Schweizer Immobilien, Dividenden und Zinsen – die Behandlung folgt jeweils eigenen Regeln des DBA.
Grenzgänger Frankreich
Alle LeistungenGrenzgängerregelung
Wohnsitz im Grenzgebiet, Arbeitsort in Haut-Rhin, Bas-Rhin oder Moselle, 45-Tage-Grenze – der Arbeitslohn wird ausschließlich in Deutschland besteuert.
Beschränkte Steuerpflicht
Wohnsitz Frankreich, Arbeitsort Deutschland: beschränkte oder auf Antrag fiktiv unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG.
Öffentlicher Dienst
Für Vergütungen aus deutschen öffentlichen Kassen gilt das Kassenstaatsprinzip nach Art. 14 DBA-Frankreich – unabhängig vom Wohnort.
Private Vermietung
Alle LeistungenAfA & Kaufpreisaufteilung
Die Aufteilung zwischen Gebäude und Grund und Boden entscheidet über Ihre Abschreibung – oft über Jahrzehnte. Ich kläre, wann ein Restnutzungsdauergutachten wirtschaftlich sinnvoll ist.
Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten
Sofortabzug oder Aktivierung? Die Abgrenzung entscheidet über den Zeitpunkt Ihrer Steuerersparnis. Besondere Vorsicht bei den anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.
Immobilienverkauf & Spekulationsfrist
Veräußerungen innerhalb der zehnjährigen Haltefrist nach § 23 EStG sind steuerpflichtig. Ich plane Verkaufszeitpunkte und kläre Fragen rund um Eigennutzung und Ausnahmen.
Gewerbliche Vermietung
Alle LeistungenOption zur Umsatzsteuerpflicht
Unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 UStG kann auf die Steuerbefreiung verzichtet werden. Ich prüfe, ob und wann die Option sinnvoll ist – und überwache die Voraussetzungen laufend.
Betriebsvorrichtungen & Gebäude-AfA
Die Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteilen und Betriebsvorrichtungen ist steuerlich sensibel. In vermögensverwaltenden Strukturen können sie die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gefährden.
Erweiterte Gewerbesteuerkürzung
Bereits geringfügige gewerbliche Nebentätigkeiten können die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG vollständig gefährden. Ich sorge dafür, dass die Voraussetzungen eingehalten werden.
Holdings & Beteiligungsstrukturen
Alle LeistungenSteuerliche Strukturberatung
Welche Rechtsform passt? Wo ist die Holding sinnvoll, wo nicht? Ich analysiere Ihre bestehende oder geplante Struktur und entwickle ein belastbares Konzept.
Gewinnausschüttungen & Beteiligungserträge
Schachtelprivileg, verdeckte Gewinnausschüttungen, Hinzurechnungsbesteuerung, Investmentsteuergesetz – Beteiligungserträge sind steuerlich komplex.
Umstrukturierung & Nachfolge
Share Deal oder Asset Deal, Umwandlungssteuerrecht, Verlustvorträge. Ob Schenkung, vorweggenommene Erbfolge oder Nießbrauchvorbehalt – ich entwickle einen klaren Plan.
Wertpapierbuchhaltung
Alle LeistungenVermögensverwaltende GmbH
Bewertung des Anlagevermögens nach § 253 Abs. 3 HGB, Teilwertprinzip, Wechselwirkung mit § 8b KStG bei Anteilen an Kapitalgesellschaften.
Trading-Gesellschaften
Handelsbestand im Umlaufvermögen, strenges Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB, Ausschluss des Schachtelprivilegs nach § 8b Abs. 7 KStG.
Jahresabschluss & Steuererklärungen
Bilanzierung der Wertpapierbestände, Investmentsteuergesetz bei Fondsbeteiligungen, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer aus einer Hand.
Für wen ich arbeite
Meine Mandanten haben eines gemeinsam: ihre steuerliche Situation ist zu komplex für eine Standardlösung.
Privatpersonen mit Kapitalvermögen
Wertpapierdepots, Fonds, ETFs, Krypto. Wer Kapitalerträge, Vorabpauschalen und Verlustverrechnung selbst durchdringen muss, verliert Zeit und Geld.
Immobilieneigentümer
Private Vermieter mit einem oder mehreren Objekten, gewerbliche Vermieter mit Umsatzsteueroption, Eigentümer vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie.
Holding- und Beteiligungsgesellschaften
GmbH-Inhaber, die Gewinne steueroptimiert ausschütten oder in eine Holdingstruktur überführen wollen.
Grenzgänger Deutschland–Schweiz
Arbeitnehmer mit grenzüberschreitender Tätigkeit und Fragen zum Doppelbesteuerungsabkommen.
Freie Berufe und Unternehmen
Freiberufler, Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften, die laufende Buchhaltung, Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen aus einer Hand suchen – digital organisiert.
Häufige Fragen
Ja. Die gesamte Zusammenarbeit kann digital erfolgen – Videocall, E-Mail, digitale Belegübermittlung. Mandanten aus ganz Deutschland betreue ich ausschließlich remote; für Mandanten aus Offenburg und dem Ortenaukreis sind persönliche Termine nach Vereinbarung möglich.
Mein Fokus liegt auf komplexen Steuersituationen – Immobilienvermögen, Kapitalanlagen, Holdings, internationale Bezüge. Für eine unkomplizierte Arbeitnehmer-Steuererklärung ohne weitere Einkünfte bin ich nicht die richtige Wahl.
Sie füllen das Anfrageformular auf dieser Website aus. Ich melde mich persönlich zurück und wir klären in einem kurzen Gespräch ob und wie ich helfen kann – unverbindlich.
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und bemisst sich am Gegenstandswert. Für komplexe oder wiederkehrende Mandate vereinbaren wir auf Wunsch eine Pauschale.
Ja – ich berate Mandanten im Ortenaukreis sowie deutschlandweit digital. Kein physisches Büro, keine Standortbindung.
Mein Kanzleisitz ist in Offenburg; persönliche Gespräche sind nach Vereinbarung vor Ort möglich. Der Regelfall ist die digitale Zusammenarbeit per Videokonferenz – für Mandanten aus Offenburg und dem Ortenaukreis ebenso wie für die bundesweite Betreuung.
Für Offenburg und die umliegenden Gemeinden ist das Finanzamt Offenburg zuständig. Die Veranlagung Ihrer Steuererklärung erfolgt dort – ich übernehme die Kommunikation mit dem Finanzamt und die Prüfung der Bescheide.
Das hängt von der Komplexität und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Nach Eingang aller Belege arbeite ich zügig – konkrete Fristen sprechen wir individuell ab.
Steuerberatung Offenburg – Ihre Mandatsanfrage
Schildern Sie mir Ihre steuerliche Situation – Immobilie, Beteiligung, Grenzgängertätigkeit oder komplexe Veranlagung. Ich prüfe die Angaben persönlich und melde mich innerhalb von 48 Stunden.