Stefan Bösel · Steuerberater
Steuerberatung für Influencer & Content Creator
Reichweite ist ein Geschäftsmodell – mit allen steuerlichen Folgen. Ich begleite Content Creator von der ersten Kooperation bis zur durchdachten Unternehmensstruktur. Digital, bundesweit, mit Verständnis für die Mechanik der Branche.
Sobald aus Reichweite Einnahmen werden, wird das Finanzamt zum stillen Geschäftspartner. Kooperationen, PR-Pakete, Affiliate-Provisionen, Einnahmen über ausländische Plattformen – jede dieser Einnahmequellen hat ihre eigenen steuerlichen Regeln. Wer sie kennt, vermeidet Nachzahlungen und baut auf einem belastbaren Fundament auf.
Ich betreue nicht nur die laufende Steuererklärung, sondern begleite dich strategisch – von der Anmeldung beim Finanzamt über die Wahl der Rechtsform bis zur Frage, wann eine GmbH oder eine Holdingstruktur sinnvoll wird. Die Zusammenarbeit läuft vollständig digital. So arbeite ich →
Gewerbe oder Freiberuf?
Influencer-Einkünfte fallen in der Regel unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Die Abgrenzung zum Freiberuf ist eng – ich kläre, was für dich gilt und welche Pflichten daraus folgen.
PR-Pakete & Sachzuwendungen
Geschenkte Produkte sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen – aus Sicht des Finanzamts ein tauschähnlicher Umsatz. Ich zeige, wie die Bewertung funktioniert und wann die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG greift.
Umsatzsteuer & Auslandsplattformen
Einnahmen über Google, Twitch, TikTok oder OnlyFans aus dem EU- und Drittland-Ausland lösen das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG aus – auch für Kleinunternehmer. Eine unterschätzte Steuerfalle, die ich frühzeitig entschärfe.
Kleidung, Reisen, Equipment
Was ist Betriebsausgabe, was private Lebensführung? Die Grenze ist steuerlich heikel. Ich sorge für eine saubere Abgrenzung, die im Zweifel auch einer Betriebsprüfung standhält.
Besteuerung von Influencern & Content Creatoren
Von Sachzuwendungen bis zum Wegzug nach Dubai – die steuerlichen Pflichten kompakt erklärt.
PR-Paket versteuern: Was Influencer wirklich wissen müssen
Warum geschenkte Produkte steuerpflichtig sind und wie die Pauschalversteuerung funktioniert.
Steuerfalle für Kleinunternehmer: Das Reverse-Charge-Verfahren
Warum § 13b UStG die Kleinunternehmerregelung teurer machen kann als gedacht – mit Rechenbeispiel.
Vom Creator zum Unternehmer
Erfolgreiche Content Creator sind irgendwann mehr als Selbstständige: Sie werden zu Unternehmern und Investoren. Mit steigenden Einnahmen stellen sich neue Fragen – zur Rechtsform, zur Steuerlast auf thesaurierte Gewinne, zum Aufbau von Vermögen außerhalb des operativen Geschäfts. Genau hier setzt meine Begleitung an.
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.
Schildern Sie mir kurz Ihre Situation – ich melde mich persönlich und unverbindlich zurück.