Zum Inhalt springen

Steuerberater Immobilien · Vermietung · Strukturen

Steuerberater für Immobilien –
vom Kauf bis zur Übertragung.

Private und gewerbliche Vermietung, Immobilien-GmbH und Holding, Verkauf und Vermögensnachfolge: Ich betreue Immobilieneigentümer über den gesamten Lebenszyklus ihrer Objekte – digital und bundesweit.

Mandatsanfrage stellen Unverbindlich – ich melde mich persönlich zurück.
Kurz gesagt

Jede Immobilie durchläuft steuerlich vier Phasen: Erwerb, laufende Vermietung, gegebenenfalls Umstrukturierung – und irgendwann Verkauf oder Übertragung. In jeder Phase fallen Entscheidungen, die über Jahre wirken: Kaufpreisaufteilung, AfA, Rechtsform, Umsatzsteueroption, Verkaufszeitpunkt, Nachfolge. Als Steuerberater Immobilien über den gesamten Zyklus zu begleiten, ist der Kern meiner Kanzlei.

Steuerberatung für Immobilien – die Beratungsfelder

Je nach Situation führt Ihr Weg in eines dieser Felder. Jede Seite behandelt ihr Thema in der Tiefe – hier finden Sie den Einstieg.

Vier Phasen, in denen Steuern über die Rendite entscheiden

Beim Erwerb werden die Weichen gestellt: die Kaufpreisaufteilung zwischen Gebäude und Grund und Boden bestimmt die AfA für Jahrzehnte, die Rechtsformwahl – Privatvermögen, vermögensverwaltende GmbH oder Personengesellschaft – die gesamte künftige Besteuerung. Auch der Kaufvertrag selbst verdient vor der Beurkundung einen steuerlichen Blick.

In der laufenden Vermietung geht es um Werbungskosten und Erhaltungsaufwand, die 15-%-Grenze der anschaffungsnahen Herstellungskosten, die Finanzierungsstruktur – und bei Gewerbeobjekten um die Umsatzsteueroption mit ihrem zehnjährigen Berichtigungszeitraum.

Beim Verkauf entscheidet im Privatvermögen die zehnjährige Spekulationsfrist des § 23 EStG über Steuerpflicht oder Steuerfreiheit; aus einer Gesellschaft heraus gelten eigene Regeln, bei Anteilsübertragungen zusätzlich die Grunderwerbsteuer. Der richtige Zeitpunkt und die richtige Ebene sind hier bares Geld.

Bei der Übertragung auf die nächste Generation greifen Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsrecht und Gestaltungen wie der Vorbehaltsnießbrauch – vorausschauend geplant auf der Seite zur Vermögensnachfolge.

Für wen ich als Steuerberater im Bereich Immobilien arbeite

Meine Mandanten sind private Vermieter mit einer oder mehreren Wohnungen, Eigentümer gewachsener Wohn- und Gewerbeportfolios, Gesellschafter vermögensverwaltender Immobilien-GmbHs und Familien, die Immobilienvermögen strukturieren oder übertragen wollen – dazu Eigentümer im Ausland mit deutschen Objekten. Die Betreuung läuft vollständig digital, von der Belegübermittlung bis zur fertigen Erklärung, bundesweit und ohne Standortbindung. Aktuelle Entwicklungen aus dem Immobiliensteuerrecht bespreche ich regelmäßig im Blog.

Häufige Fragen an den Steuerberater für Immobilien

Idealerweise vor dem Kauf. Kaufpreisaufteilung, Finanzierungsstruktur und Rechtsformwahl legen die steuerlichen Weichen für die gesamte Haltedauer – Fehler in dieser Phase lassen sich später kaum korrigieren. Spätestens sinnvoll ist die Begleitung bei der ersten Anlage V, vor größeren Renovierungen und vor jedem Verkauf.

Das hängt vom Gesamtbild ab: Haltedauer, Ausschüttungs- oder Reinvestitionsstrategie, Umfang des Bestands und geplante Nachfolge. Im Privatvermögen lockt der steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren, in der GmbH die niedrige laufende Belastung bei Thesaurierung. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie auf der Seite zur Immobilien-GmbH.

Im Privatvermögen ist die zehnjährige Spekulationsfrist nach § 23 EStG entscheidend: Innerhalb der Frist ist der Gewinn steuerpflichtig, danach regelmäßig steuerfrei – mit Ausnahmen bei Eigennutzung. Bei mehreren Verkäufen droht die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel (Drei-Objekt-Grenze). Aus einer GmbH heraus ist der Verkauf stets steuerpflichtig. Der Verkaufszeitpunkt sollte deshalb vor der Vermarktung geplant werden.

Ja. Wer im Ausland lebt und in Deutschland eine Immobilie vermietet oder verkauft, bleibt in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Ich übernehme die deutsche Erklärung vollständig digital – ein Termin in Deutschland ist nicht erforderlich. Details für Eigentümer mit Wohnsitz in der Schweiz finden Sie hier.

Grundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert sowie nach Umfang und Komplexität – bei Vermietungseinkünften insbesondere nach der Höhe der Einnahmen. Vor Beginn der Zusammenarbeit erhalten Sie auf Wunsch eine Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands.

Ihre Immobilie, steuerlich durchdacht.

Schildern Sie mir Ihre Ausgangslage – Objekt, Vorhaben und offene Fragen. Ich melde mich persönlich zurück und sage Ihnen, wie ich unterstützen kann.

Unverbindliche Mandatsanfrage
Mandatsanfrage stellen