Stefan Bösel · Steuerberater
Einkommensteuererklärung – Steuerberater in Offenburg und deutschlandweit
Für Privatpersonen mit mehreren Einkunftsarten, Immobilien und Kapitalanlagen.
Mehrere Einkunftsarten, Vermietungseinkünfte, Kapitalerträge, Beteiligungen, internationale Bezüge – ich erstelle Ihre Einkommensteuererklärung vollständig und fristgerecht.
Nicht jede Einkommensteuererklärung ist gleich
Wer ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hat, braucht in der Regel keinen Steuerberater. Meine Mandanten haben eine andere Ausgangslage: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge mit ausländischer Quellensteuer, Beteiligungseinkünfte, Einkünfte als Grenzgänger oder steuerlich relevante Vermögensübertragungen. Ab diesem Punkt wird die Einkommensteuererklärung zu einem Dokument, das Fachwissen und Sorgfalt verlangt – und genau dort setze ich an. Ich berate von Offenburg aus deutschlandweit, digital oder persönlich.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage V für ein oder mehrere Objekte: Werbungskosten, AfA, Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten, Finanzierungskosten, Sonderumlagen.
Kapitalerträge und Beteiligungseinkünfte
Anlage KAP, Günstigerprüfung, Verlustverrechnung, ausländische Quellensteuer, Erträge aus Investmentfonds nach dem Investmentsteuergesetz.
Einkünfte als Grenzgänger
Anlage N-Gre, Quellensteueranrechnung, Umrechnung von Schweizer Franken, Nichtrückkehrtage, Pensionskasse und Säule 3a.
Private Veräußerungsgeschäfte
Immobilienverkäufe innerhalb der Spekulationsfrist nach § 23 EStG, Kryptowährungen, sonstige Wirtschaftsgüter – Berechnung des Veräußerungsgewinns und Prüfung der Steuerbefreiungen.
Internationale Sachverhalte
Auslandskonten, Doppelbesteuerungsabkommen, Progressionsvorbehalt, Anlage AUS – wer Einkünfte aus dem Ausland bezieht, braucht jemanden, der die Systematik kennt.
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Vorsorgeaufwendungen, Spenden, Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen, Krankheitskosten – ich prüfe, was in Ihrem Fall steuerlich geltend gemacht werden kann.
Häufige Fragen
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängt von der Höhe Ihrer Einkünfte und der Anzahl der Anlagen ab. Auf Wunsch erstelle ich vorab eine Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands.
Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, verlängert sich die Abgabefrist in der Regel bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres. Für die Steuererklärung 2025 bedeutet das: Abgabe bis Ende Februar 2027. Ich achte auf die Einhaltung aller Fristen.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Grundsätzlich: Lohnsteuerbescheinigungen, Steuerbescheinigungen der Banken, Nebenkostenabrechnungen bei Vermietung, Belege für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Ich sende Ihnen nach Mandatsannahme eine auf Ihre Situation zugeschnittene Checkliste.
Ja. Ich berate von Offenburg aus deutschlandweit. Die gesamte Zusammenarbeit kann digital erfolgen – von der Belegübermittlung bis zur fertigen Steuererklärung. Persönliche Gespräche finden per Videokonferenz oder bei Bedarf vor Ort statt.
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.
Schildern Sie mir kurz Ihre Situation – ich melde mich persönlich und unverbindlich zurück.