Steuerberater Privatperson · Steuerberatung mit Anspruch
Steuerberater für Privatpersonen
Wenn Ihr Leben steuerlich komplex ist: Standardlösungen sind keine Lösung.
Kapitalanlagen, Immobilien, Beteiligungen, internationale Bezüge. Ich berate Mandanten, deren steuerliche Situation Tiefe hat, und begleite sie vorausschauend.
Steuerberater für Privatpersonen: Wann sich ein Steuerberater lohnt
Als privater Steuerberater begleite ich Privatpersonen, deren Steuersituation mehr ist als eine Lohnsteuerbescheinigung: mit Immobilien, Kapitalanlagen, Beteiligungen oder Einkünften im Ausland. Ich erstelle Ihre Einkommensteuererklärung und begleite Entscheidungen, bevor sie steuerlich Fakten schaffen. Die Zusammenarbeit läuft digital und deutschlandweit, die Kanzlei sitzt in Offenburg.
Die Bearbeitung komplexer Sachverhalte wie Immobilien, Beteiligungen und grenzüberschreitende Bezüge ist auch der Kern meiner hauptberuflichen Tätigkeit im Konzernsteuerrecht.
Eine Steuererklärung blickt zurück, vorausschauende Beratung blickt nach vorn. Die entscheidenden Weichen werden gestellt, bevor eine Immobilie verkauft, eine Beteiligung übertragen oder Kapital umgeschichtet wird. Genau an diesen Punkten setze ich an: rechtzeitig und mit Blick auf die Folgen über das einzelne Jahr hinaus.
Steuererklärung für Privatpersonen: Was ich übernehme
Als Privatperson geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung mit den Anlagen ab, die zu Ihren Einkünften passen, etwa für Vermietung, Kapitalerträge, private Veräußerungsgeschäfte oder Auslandseinkünfte. Ich erstelle die Erklärung und prüfe den Steuerbescheid. Sind Sie nicht zur Abgabe verpflichtet, können Sie die Erklärung freiwillig abgeben (Antragsveranlagung), bis zum Ablauf des vierten Jahres nach dem Steuerjahr (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG).
Kapitalerträge und ausländische Broker: Abgeltungsteuer richtig erklären
Kapitalerträge aus einem ausländischen Depot oder von einem Broker ohne deutschen Steuerabzug müssen Sie selbst erklären. Sie gehören mit dem Bruttoertrag in Euro in die Anlage KAP (§ 20 EStG). Der Steuersatz beträgt regelmäßig 25 % (§ 32d Abs. 1 EStG), mit Solidaritätszuschlag 26,375 %. Den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) berücksichtigt ein ausländischer Broker oft nicht, Sie machen ihn in der Erklärung geltend. Ausländische Quellensteuer lässt sich unter Voraussetzungen anrechnen (§ 32d Abs. 5 EStG), und die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG kann sich lohnen. Für die laufende Erfassung Ihrer Depots siehe Wertpapierbuchhaltung.
Steuerberatung für Privatpersonen: Leistungen im Überblick
Die folgenden Felder bilden den Kern meiner Arbeit für Privatpersonen. In der Praxis greifen sie ineinander: die vermietete Immobilie wirft Fragen zur Finanzierung auf, das Wertpapierdepot solche zur Verlustverrechnung, die Beteiligung solche zur Struktur. Ich betrachte Ihre Situation als Ganzes, nicht als Summe einzelner Formulare. Für einzelne Mandantengruppen bündele ich diese Themen in eigenen Beratungsfeldern, etwa für Content-Creator und Influencer oder für Grenzgänger.
Private Steuererklärung
Vollständig, fristgerecht und mit Blick auf alle Gestaltungsspielräume. Für Mandanten, deren Erklärung mehr Seiten hat als der Durchschnitt.
Zur EinkommensteuererklärungStrukturberatung
Struktur entscheidet über Steuern, Risiko und Vermögensaufbau, nicht nur das Investment selbst. Ich entwickle die passende Struktur aus steuerlicher Sicht, bevor Kapital gebunden wird.
Zu Holdings & BeteiligungsstrukturenVermietung & Verpachtung
Von der ersten vermieteten Eigentumswohnung bis zum gewachsenen Immobilienportfolio: AfA, Werbungskosten, Veräußerungen, Strukturfragen.
Zur Beratung für private VermietungKapitalerträge & Wertpapiere
Abgeltungsteuer, Verlustverrechnung, ausländische Quellensteuer, Günstigerprüfung, Kryptowährungen. Ich sorge für die zutreffende steuerliche Behandlung Ihrer Kapital- und Beteiligungserträge.
Zur WertpapierbuchhaltungInternationale Steuern
Auslandskonten, Doppelbesteuerungsabkommen, Wegzugsbesteuerung, Zuzug. Wer grenzüberschreitend denkt, braucht einen Berater, der es auch tut.
Vermögensübertragungen
Bei der Übertragung von Vermögen an die nächsten Generationen entstehen schnell steuerliche Fallstricke. Gemeinsam entwickeln wir einen klaren Plan.
Zur VermögensnachfolgeImmobilienverkauf und Kryptowerte: Private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG
Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, kann der Gewinn steuerpflichtig sein (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Ausnahmen gibt es etwa bei Eigennutzung. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Kalenderjahr unter 1.000 € liegen (Freigrenze nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG, seit 2024). Bei Kryptowerten und anderen Wirtschaftsgütern gelten eigene Fristen. Ich prüfe vor dem Verkauf, ob und in welcher Höhe Steuer anfällt. Mehr zur Vermietung und zum Verkauf finden Sie unter Steuerberater Immobilien.
Beteiligungen im Privatvermögen: Verkauf von GmbH-Anteilen nach § 17 EStG
Verkaufen Sie Anteile an einer GmbH oder anderen Kapitalgesellschaft aus dem Privatvermögen, ist der Gewinn steuerpflichtig, wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt mit mindestens 1 % beteiligt waren (§ 17 Abs. 1 EStG). Er wird nach dem Teileinkünfteverfahren zu 60 % besteuert (§ 3 Nr. 40 EStG). Auch mittelbare Beteiligungen, etwa über eine Holding, können mitzählen. Ich prüfe vor dem Verkauf die Beteiligungsschwelle und die Gestaltung. Wer Anteile künftig über eine Gesellschaft halten will, findet die Struktur auf der Seite Holding und Beteiligungsgesellschaft.
Erbschaft und Schenkung: Freibeträge und Zehnjahresfrist
Bei Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gelten dieselben Freibeträge nach § 16 ErbStG: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder und 200.000 € für Enkel. Erwerbe von derselben Person werden innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet (§ 14 ErbStG), bei einer Schenkung steht der Freibetrag danach wieder zur Verfügung. Ein vorbehaltener Nießbrauch mindert den steuerlichen Wert der Schenkung. Einen Erwerb von Todes wegen zeigen Sie dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten an (§ 30 ErbStG). Ich erstelle die Erklärung und plane Übertragungen mit Ihnen, bevor Fakten entstehen. Den Gesamtzusammenhang von Nachfolge, Übertragung und Struktur finden Sie unter Vermögensnachfolge.
Abfindung und Fünftelregelung: Steuer auf die Abfindung senken
Eine Abfindung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist steuerpflichtig (§ 24 Nr. 1 EStG). Fließt sie in einem Jahr zusammengeballt zu, kann die Fünftelregelung die Steuer mindern (§ 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG). Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber sie nicht mehr im Lohnsteuerabzug, sie wirkt erst in der Einkommensteuererklärung. Wie stark sie sich auswirkt, hängt vom übrigen Einkommen im Jahr der Zahlung ab. Ich rechne vor der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag durch, in welchem Jahr die Auszahlung günstiger ist.
Steuerplanung für Privatpersonen: Vorausschauend statt rückblickend
Mit wachsendem Vermögen verschiebt sich der Schwerpunkt: Es geht nicht mehr nur darum, das vergangene Jahr korrekt zu erklären, sondern darum, kommende Entscheidungen steuerlich vorzubereiten. Der Verkauf einer Immobilie innerhalb oder außerhalb der Zehnjahresfrist, die Übertragung von GmbH-Anteilen, die Umschichtung eines Depots oder der Zuzug aus dem Ausland: Jeder dieser Schritte hat steuerliche Konsequenzen, die sich am besten vorab gestalten lassen.
Meine Mandanten kommen deshalb selten mit einer einzelnen Frage. Häufiger geht es um eine Situation, die mehrere Bereiche berührt: ein wachsendes Immobilienportfolio mit Finanzierungsfragen, Kapitalerträge aus in- und ausländischen Depots, eine anstehende Vermögensübertragung an die nächste Generation. Ich ordne diese Sachverhalte ein, zeige die steuerlichen Stellschrauben auf und entwickle daraus einen Plan, der über das laufende Jahr hinaus trägt.
Häufige Fragen zum
Steuerberater für Privatpersonen
Sobald Ihre Steuersituation mehr als eine Einkunftsart umfasst oder Kapitalanlagen, Immobilien oder Beteiligungen eine Rolle spielen, entstehen Gestaltungsspielräume, aber auch Fehlerquellen. Genau dann ist fachkundige Begleitung sinnvoll.
Ja, freiwillig bis zum Ablauf des vierten Jahres nach dem Steuerjahr (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG). Für das Steuerjahr 2022 endet die Frist am 31.12.2026.
Ja. Fehlt ein deutscher Steuerabzug, erklären Sie die Erträge selbst in der Anlage KAP. Der Steuersatz beträgt regelmäßig 25 % (§ 32d Abs. 1 EStG).
Ja. Ausländische Quellensteuer, die Anrechnung im Inland, die Behandlung von Kryptowährungen als private Veräußerungsgeschäfte sowie die korrekte Erfassung von Erträgen aus in- und ausländischen Depots gehören zum Kern der Beratung für Privatpersonen mit Kapitalvermögen.
Entscheidend ist die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG: Wird eine vermietete Immobilie innerhalb dieser Frist veräußert, ist der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. Ob und wie sich das gestalten lässt, entscheidet sich vor dem Verkauf, nicht danach.
Ab einer Beteiligung von mindestens 1 %, die innerhalb der letzten fünf Jahre bestanden hat (§ 17 EStG). Der Gewinn wird zu 60 % besteuert.
Ja. Die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation ist einer meiner Schwerpunkte. Schenkungen, Erbfälle und die vorweggenommene Nachfolge lassen sich frühzeitig steuerlich planen. Je früher die Weichen gestellt werden, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Mehr dazu unter Vermögensnachfolge.
Die Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung (§§ 14, 16 ErbStG). Ein Kind kann so alle zehn Jahre 400.000 € steuerfrei erhalten.
Grundsätzlich ja, innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erwerb (§ 30 ErbStG). Beruht der Erwerb auf einem eröffneten Testament, entfällt die Anzeige in der Regel (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Die Erbschaftsteuererklärung folgt, wenn das Finanzamt dazu auffordert (§ 31 ErbStG).
Sie ist steuerpflichtig (§ 24 Nr. 1 EStG), kann aber nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden (§ 34 EStG). Seit 2025 geschieht das erst in der Einkommensteuererklärung, nicht mehr im Lohnsteuerabzug.
Wer wesentliche Anteile an Kapitalgesellschaften hält und seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, löst unter den Voraussetzungen des § 6 AStG die Wegzugsbesteuerung aus, auch ohne Verkauf. Die Weichen lassen sich nur vor dem Wegzug stellen. Genau dann sollte der Sachverhalt steuerlich geprüft werden.
Steuerberatung ist ortsunabhängig. Ich berate von Offenburg aus deutschlandweit, persönlich vor Ort oder digital, ganz nach Ihren Vorstellungen.
Grundlage der Vergütung ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Vergütung richtet sich nach den Gegenstandswerten, dem Umfang und der Komplexität der Beratung. Auf Wunsch erstelle ich vorab eine Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands.
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen.
Schildern Sie mir kurz Ihre Situation – ich melde mich persönlich und unverbindlich zurück.
